Allgemeine Geschäftsbedingungen City Apartments Wilhelmshaven GmbH

1. Abschluss des Vertrages Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung der City Apartments Wilhelmshaven GmbH (nachfolgend CAW genannt) mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Seminarteilnehmer, Besteller, Veranstalter, Gast, Übernachtender, usw.) zustande. Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil, sie gelten für sämtliche Leistungen der CAW, insbesondere für die Überlassung von Apartments und Zimmern (nachfolgend umfassend: Leistungserbringung). Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem CAW gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Die CAW kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermittlung bedarf der schriftlichen Einwilligung der CAW. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

2. An- und Abreise Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr (Check-in-Zeit) zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr (Check-out-Zeit) geräumt sein. Danach kann das Apartment aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis maximal 13:00 Uhr 30,00€ pro Stunde danach werden 100% des vollen Übernachtungspreises fällig. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist die CAW verpflichtet, sich um Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.

3. Reservierungen Reservierungen, die zunächst nur die CAW binden (Optionen), auch solche zugunsten eines Kunden, der Reiseveranstalter ist, verfallen, wenn der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten oder gesetzlichen Optionsfrist diese in eine feste Buchung umwandelt.

4. Rücktritt des Kunden (Stornierung, Abbestellung) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Aparthotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Aparthotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Aparthotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Sofern zwischen dem Aparthotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Aparthotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Aparthotel ausübt. Bei dem vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Apartments hat das Aparthotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Aparthotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in dem Fall verpflichtet, mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Für gebuchte bzw. angemietete Leistungserbringung ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung vom Kunden storniert wird. Maßgeblich hierfür ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären. Die CAW ist berechtigt, den Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung in einem prozentualen Verhältnis zum vereinbarten Preis zu pauschalisieren.

Buchung (z.B. Veranstaltungen): Bei einer Stornierung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Stornierungsgebühren an. Bei einer Stornierung bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 20 % des vereinbarten Umsatzes als Stornierungsgebühren an. Bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % des vereinbarten Umsatzes als Stornierungsgebühren an. Bei einer Stornierung unter 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 100 % des vereinbarten Umsatzes als Stornierungsgebühren an. Die finale Teilnehmerzahl muss bis 8 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Aparthotel mitgeteilt werden. Sollten mehr Gäste vor Ort sein, wird die tatsächliche Anzahl berechnet. Bei weniger Gästen als gemeldet, gilt die gemeldete Teilnehmerzahl als Abrechnungsgrundlage.

Zimmerkontingent: Bei einer Stornierung bis 8 Wochen vor Anreise fallen keine Stornierungsgebühren an, außer es gibt gesonderte Vereinbarungen hierzu. Alle danach stornierten Zimmer werden mit 80% des vereinbarten Zimmerpreises berechnet.

5. Rücktritt des CAW a. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die CAW in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der CAW auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. b. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom CAW gesetzten

angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das CAW ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. c. Ferner ist das CAW berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls: – Höhere Gewalt oder andere vom CAW nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. – Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden. – Das CAW begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des CAW in der Öffentlichkeit gefährden könnte, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des CAW zuzurechnen wäre. d. Das CAW hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. e. Bei berechtigtem Rücktritt des CAW entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Preise und Zahlungsbedingungen Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 2 Monate, ist das CAW berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Die Preise können vom CAW ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Aparthotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Aparthotel dem zustimmt.

Rechnungen des Aparthotels sind am Abreisetag ohne Abzug zu zahlen. Das Aparthotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Das Aparthotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der zurzeit der Fälligkeit gültigen gesetzlichen MwSt. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind ab Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zahlbar.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 15,00 € geschuldet. Ab einem Auftragswert von 1.500,00 € netto ist das CAW berechtigt, eine Akonto-Rechnung in Höhe von 80% des Netto-Auftragswertes nach Auftragsbestätigung zu stellen. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Aparthotels aufrechnen oder mindern.

7. Veröffentlichungen Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum CAW aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des CAW. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung und werden dadurch Interessen des CAW beeinträchtigt, hat das CAW das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelten Ziff. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8. Haftung a. Das CAW haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des CAW auftreten, wird das CAW bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Der Kunde darf die vereinbarte Vergütung nur bei Vorliegen erheblicher Mängel mindern. b. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 3 Monate, gerechnet ab dem Abreisevertrag (Beendigung des Vertrages) des Kunden. c. Soweit das CAW für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden; der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt das CAW von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei. d. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Gelände zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Beim Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Werksgelände abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das CAW nicht. e. Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das CAW übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und – auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung derselben. f. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das CAW bewahrt die Sachen drei Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.  g. Falls die im Apartment ausliegenden Hausregeln nicht eingehalten werden ist die CAW berechtigt eine Gebühr zu verlangen. Insbesondere das Einhalten des Rauchverbotes wird mit einer Gebühr i.H.v. 250,-€ zuzüglich dem entstandenen Schaden durch Nichtvermietung geahndet. h. CAW, dessen gesetzlicher Vertreter oder dessen Erfüllungsgehilfen haften bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit CAW, dessen gesetzlichen Vertreter oder dessen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt unbeschränkt. Darüber hinaus haftet CAW bis zur Höhe des typischerweise voraussehbaren Schadens auch für solche Schäden, die CAW, dessen gesetzliche Vertreter oder dessen Erfüllungsgehilfen bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben. Insofern ist die Haftung dem Grund und der Höhe nach auf das Dreifache des jeweiligen Vertragsvolumens (Preise für Übernachtung, Speisen, etc). beschränkt. Die vorbeschriebenen Haftungen des CAW sind abschließend und CAW trifft keine weitergehende Haftung. Diese Haftungsbegrenzungen gelten im Hinblick auf alle Schadensersatzansprüche unabhängig von ihrem Rechtsgrund. Sie schränken jedoch eine gesetzlich zwingende Haftung oder eine Haftung für eine übernommene Garantie nicht ein. Im Fall höherer Gewalt, also Umständen, die außerhalb des Einflussbereiches des CAW liegen, ist der CAW von seinen Leistungspflichten befreit.  i. Im Veranstaltungsbereich des Aparthotels und in den öffentlichen Bereichen übernimmt das CAW keinerlei Haftung für eingebrachte Gegenstände jeglicher Art des Kunden und deren Gäste. Insbesondere gilt dies für Geschenke bei Hochzeitsfeiern, durch den Kunden eingebrachte Wertgegenstände wie elektronische Geräte aller Art und Portemonnaies.

12. Schlussbestimmung a. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.  Das gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftform. Erfüllungsort ist für beide Seiten ist der Sitz des CAW. b. Sofern unser Kunde Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand Wilhelmshaven. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Kaufrechts. c. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. d. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme in das CAW unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesen Fällen ist die ungültige Bestimmung umzudeuten oder zu ergänzen, dass sie dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

City Apartments Wilhelmshaven GmbH

Hamburger Straße 1A

26382 Wilhelmshaven

USt-ID: DE 353 654 535

Handelsregister B des Amtsgerichts Oldenburg (Oldenburg) HRB Nr.: 218339

Geschäftsführer: RobertRaschke&MalteAbraham

Telefon: +49 4421 77 555 68

Email: CityApartmentsWHV@gmx.de

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